Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsabschluss

1.1 Unsere Lieferungs- und Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Aufträge des Bestellers ohne Rücksicht darauf, ob wir in jedem Einzelfall auf sie Bezug nehmen.

1.2 Abschlüsse und ergänzende Vereinbarungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie wirksam schriftlich bestätigt haben. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Kostenvoranschläge, Angebote und Angaben über Frachtsätze sind stets unverbindlich und freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich von uns bestätigt worden ist.

1.3 Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Ansonsten sind sie für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

  1. Preise

2.1 Unsere Verkaufspreise verstehen sich in Euro und gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Auslieferungslager einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Zoll, Fracht und Frachtversicherung. Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Satz gesondert in Rechnung gestellt.

2.2 Erhöhen sich nach Abgabe des Angebots oder Abschluss des Vertrages die Gestehungskosten durch Preisänderungen unserer Vorlieferanten, Tariflohn- oder Materialpreiserhöhungen, so sind wir zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Für die Lieferung an Nichtkaufleute gilt dies unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 4 Monaten.

  1. Zahlung / Sicherheit

3.1 Unsere Rechnungen sind spesenfrei und mit 2% Skonto innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum oder von 30 Tagen ohne Abzug zu Zahlen. Reparaturen und Ersatzteile werden nur gegen netto Kasse oder Nachnahme geliefert bzw. ausgeführt.

3.2 Sofern wir Wechsel oder Schecks akzeptieren, wird die Schuld erst durch die Einlösung getilgt. Diskontspesen und alle mit der Einlösung des Wechsel- und Scheckbetrages entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

3.3 Ohne Ausschluss eines Gegenbeweises über den tatsächlichen Schaden werden bei Zielüberschreitung Zinsen und Provision gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Solange die Zeitüberschreitung andauert, können wir weitere Lieferungen verweigern und für Neulieferungen vorherige Zahlung verlangen oder unbeschadet vom Vertrag zurücktreten. Gerät der Besteller mit der Zahlung einer Forderung in Verzug, werden alle Forderungen gegen Ihn sofort fällig. In diesem Falle wird mit Wertstellung abgerechnet.

3.4 Wir sind berechtigt, auf Vorlieferung Sicherheiten zu verlangen, wenn unsere Forderung gefährdet ist. Bis zur Sicherheitsleistung können wir Lieferungen verweigern. Wir behalten und vor, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist erfolgt. Wir sind berechtigt, mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen, die uns gegen den Besteller zustehen und zwar gegen sämtliche Forderungen. An unbekannte Besteller erfolgt die Lieferung erst nach entsprechender Überprüfung oder gegen Nachnahme bzw. Vorkasse.

  1. Gefahrtragung / Versendung

4.1 Auch wenn die Lieferung frei Verwendungsstelle oder Bestimmungsort erfolgt, geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Herstellerwerks oder unseres Lagers auf den Besteller über. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf Verlangen und Kosten des Bestellers ab. Die Wahl der Transportmittel und Transportwege bleibt mangels besonderer Weisung unserer Entscheidung überlassen. Übernehmen wir es, für Transporte zu sorgen, so beauftragen wir geeignete Frachtführer oder Spediteure unter Zugrundelegung von deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Besteller hat uns vor allen daraus erwachsenden Verpflichtungen freizustellen.

4.2 Versandfertige Ware muss sofort abgerufen werden; andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenen Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen.

4.3 Zumutbare Teillieferungen kann der Besteller nicht zurückweisen.

  1. Lieferfristen/Liefertermine/Lieferverzögerungen

5.1 Lieferfristen und Termine gelten für uns nur dann als verbindlich, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager und gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert, die uns oder unserer Zulieferanten betreffen und die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht anwenden können ( z.B. Krieg, Eingriffe von Hoher Hand, innere Unruhen, Naturgewalten, Unfälle sonstiger Betriebsstörungen und Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Betriebsstoffe oder Vormaterialien), verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Wird uns die Lieferung durch die Behinderung unmöglich oder unzumutbar oder treten Lieferanten von uns wegen der Behinderung zurück, können wir vom Vertrag zurücktreten; das gleiche Recht hat auch der Besteller, wenn ihm die Abnahme wegen der Verzögerung nicht mehr zumutbar ist. Als eine von und nicht zu vertretende Behinderung im Sinne dieses Absatzes gelten in jedem Fall auch Streiks oder Aussperrung.

5.2 Kommen wir in Verzug, kann der Besteller nach Ablauf einer von Ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als eine verzögerte Abrufmenge noch nicht geliefert ist. Die hierdurch eintretenden Reduzierungen der Stückzahl bleiben ohne Einfluss auf die vereinbarten Preise. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

5.3 Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

  1. Gewährleistung: Für Mängel der Waren einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften leisten wir nach folgenden Vorschriften Gewähr.

6.1 Für alle neu und gebrauchten gelieferten Geräte bzw. Reparaturen und Ersatzteile übernehmen wir gegenüber dem Besteller die Gewähr für einwandfreies Material und fehlerfreie Ausführung für die Dauer von 6 Monaten nach Gefahrenübergang. Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf normalen Verschleiß, sie entfällt, wenn der Besteller oder Dritte ohne Einwilligung Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten an den von uns gelieferten Waren vornehmen.

6.2 Branchenübliche, Technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der Form sowie nicht behebbare zum Beispiel in der Natur des Holzes liegende Farbabweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Für genaue Übereinstimmungen mit Farbmustern sowie absolute Gleichmäßigkeit der verwendeten Furniere bei verschiedenen Möbelstücken mit furnierter Oberflächen kann keine Gewähr übernommen werden.

6.3 Mängel der gelieferten Waren sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Waren am Bestimmungsort. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Entdeckung der Mängel schriftlich zu rügen. Bei rechtzeitiger Mängelrüge werden wir unverzüglich nach unserer Wahl entweder die Ware nachbessern oder Ersatzlieferung leisten.

6.4 Der Besteller hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur dann, wenn wir uns mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Verzug befinden und er und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Andere Ansprüche wegen Mängel insbesondere Schadensersatzansprüche oder Wegefolgeschäden bestehen nicht, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

  1. Software: Bei Lieferung von Software gelten zusätzliche folgende Bedingungen.

7.1 Wir verkaufen Software nur zu den Bedingungen der Softwarelizenz des Programmherstellers. Auf die bei Lieferung beigefügten Lizenzbedingungen wird verwiesen und wir machen sie zum Gegenstand unseres Vertrages.

7.2 Für gelieferte Software wird nur im Rahmen der Garantiebedingungen des Herstellers Gewährleistung übernommen. Wir erfüllen unsere Gewährleistungspflicht durch Abtretung der Ansprüche gegenüber dem Hersteller.

7.3 Für Folgeschäden und Schäden an der mitgelieferten Hardware sowie Schäden aus entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder Daten oder anderen finanziellen Verlusten wird keinerlei Haftung übernommen, es sei denn es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1 Liefergegenstände bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller Forderungen. Bei Lieferung auf laufende Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt auch der Sicherung unserer Saldoforderung.

  1. Wartung: Die Wartung und Pflege der gelieferten Ware ist Sache des Bestellers, sofern nicht ein gesonderter Instandhaltungsvertrag, Wartungsvertrag abgeschlossen wird.
  2. Haftungsausschluss: Die Rechte des Bestellers sind in diesen Bestimmungen abschließend geregelt. Ausgeschlossen sind daher alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers insbesondere Ansprüche aus Ersatz von Schäden aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  3. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Teil –Nichtigkeit

11.1 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch dann, wenn der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat.

11.2 Soweit gesetzlich zulässig, wird 46483 Wesel als Erfüllungsort für die Dammann Bürotechnik GmbH als ausschließlicher Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Wir behalten uns vor, den Vertragspartner auch an dem für Ihn zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen

11.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, welche den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Dammann Bürotechnik GmbH
Rudolf – Diesel – Str. 54
46485 Wesel